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RG, 14.04.1902 - Rep. IV. 14/02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann das Begehren des Ehemannes, daß seine getrennt von ihm lebende Ehefrau sich zur Herstellung ihrer Gesundheit in eine Heilanstalt begebe, im Wege einer Klage auf Herstellung des ehelichen Lebens zur Geltung gebracht werden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage aus Herstellung des ehelichen Lebens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 51, 182
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 06.05.1981 - 3 WF 49/81 So ist das Verlangen eines Teils gegenüber dem anderen, sich einer Heilbehandlung zu unterziehen, und zu diesem Zwecke gegebenenfalls ein Sanatorium aufzusuchen, für zulässig erachtet worden, damit alsdann die volle eheliche Lebensgemeinschaft wieder hergestellt werden könne (vgl. hierzu RGZ 51, 182, 185; BGH FamRZ 1971, 633 ff; OLG Hamburg FamRZ 1967, 100 ff;… Bergerfurth, Ehescheidungsprozeß 4. Aufl. [1977] S. 261 f).
- BGH, 01.12.1956 - IV ZR 166/56
Rechtsmittel
Selbst wenn der Gesundheitszustand der Klägerin ihr eine Rückkehr nach Erlangen und die Aufnahme der häuslichen Gemeinschaft unmöglich machen sollte, würde sie ein Recht auf die von ihr beantragte Verurteilung des Beklagten haben; denn ein solches Urteil spricht aus, daß der Ehegatte, gegen den es sich richtet, gehalten ist, die eheliche Gemeinschaft in der Weise und in dem Grad zu verwirklichen, wie es unter den gegebenen Verhältnissen möglich ist, wozu zwar regelmäßig, aber nicht notwendig die häusliche Gemeinschaft gehört (RGZ 51, 182 [185]; 59, 256 [257/258]; 95, 330 [332]; 137, 102 [104]; RG Warn 1918 Nr. 210).